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Unfall & Schadenersatz Aktualisiert 2026-07-20 6 Min. Lesezeit

Wer zahlt Schadenersatz, wenn das Fahrzeug nicht versichert, nicht identifiziert oder ausländisch war in Kosovo?

Wenn Sie durch ein Fahrzeug verletzt werden, das keine Versicherung hatte, das vom Unfallort geflohen ist oder das im Ausland zugelassen war, können Sie dennoch Schadenersatz über das Kosovarische Versicherungsbüro (Byroja Kosovare e Sigurimit) fordern. Es unterhält einen Entschädigungsfonds (Fondi i Kompensimit) für Unfälle durch nicht versicherte und nicht identifizierte Fahrzeuge und bearbeitet Ansprüche für ausländische Fahrzeuge im Rahmen des Grüne-Karte-Systems. Der Anspruch kann denselben materiellen und immateriellen Schaden abdecken wie ein gewöhnlicher Anspruch beim Versicherer.

Kernpunkte

  • Das Kosovarische Versicherungsbüro unterhält einen Entschädigungsfonds für Unfälle durch nicht versicherte und nicht identifizierte (Fahrerflucht) Fahrzeuge.
  • Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge bearbeitet das Büro Ansprüche über das Grüne-Karte-System.
  • Der polizeiliche Unfallbericht ist wesentlich — besonders bei Fahrerflucht — ebenso wie Arztunterlagen und Nachweise Ihrer Schäden.
  • Es kann derselbe materielle und immaterielle Schaden gefordert werden, und es gelten dieselben gesetzlichen Fristen — prüfen Sie diese für Ihren Fall.

Wann das Kosovarische Versicherungsbüro zahlt

Von wem Sie Schadenersatz fordern, hängt vom Fahrzeug ab, das den Unfall verursacht hat. War dieses Fahrzeug versichert, fordern Sie von seinem Versicherer. Gibt es keinen Versicherer, an den Sie sich wenden können, kann das Kosovarische Versicherungsbüro (Byroja Kosovare e Sigurimit) über seinen Entschädigungsfonds (Fondi i Kompensimit) einspringen. Das Büro ist das nationale Organ für das obligatorische Haftpflichtsystem und für das Grüne-Karte-System.

  • Ein nicht versichertes Fahrzeug (automjeti i pasiguruar) — das schuldige Fahrzeug hatte keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass der Entschädigungsfonds zahlen kann.
  • Ein nicht identifiziertes Fahrzeug (automjeti i paidentifikuar) — ein Fahrer, der nach Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann; der Fonds kann auch dies abdecken.
  • Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug (automjeti i regjistruar jashtë vendit) — wird über das Grüne-Karte-System bearbeitet, das das Büro verwaltet.

Was Sie in der Regel brauchen

Ein Anspruch an den Entschädigungsfonds stützt sich auf Beweise. Sammeln und bewahren Sie ab dem ersten Tag alles auf, denn der Fonds prüft den Anspruch anhand der Unterlagen, die Sie vorlegen.

  • Der polizeiliche Unfallbericht — dieser ist wesentlich und besonders wichtig bei Fahrerflucht, wo eine rasche Meldung bei der Polizei zählt.
  • Medizinische Unterlagen — Aufzeichnungen über Ihre Behandlung, Befunde und Gutachten.
  • Nachweise Ihrer Schäden — Belege, Reparaturkostenvoranschläge, Nachweis entgangenen Einkommens sowie Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeuge.
  • Identifizierung des Fahrzeugs und des Fahrers, soweit möglich, oder die Bestätigung, dass das Fahrzeug nicht versichert, nicht identifiziert oder ausländisch war.

Ausländische Fahrzeuge und die Grüne Karte

Ein ausländisches Fahrzeug, das nach Kosovo einreist, muss eine gültige Grüne Karte (Karta e Gjelbër) oder eine Grenzversicherung (sigurimi kufitar) haben. Ist ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug an einem Unfall in Kosovo beteiligt, bearbeitet das Kosovarische Versicherungsbüro den Anspruch über diesen Weg und vertritt zudem die kosovarischen Versicherer im Ausland.

Ansprüche aus dem Ausland

Ein Angehöriger der Diaspora, der in Kosovo verletzt wird oder dessen Unfall ein ausländisches Fahrzeug betraf, kann den Anspruch über diesen Weg verfolgen. Sie müssen nicht für jeden Schritt in Kosovo sein: Der Anspruch kann von einer Vertretung in Kosovo bearbeitet werden, die mit einer notariellen Vollmacht (autorizim/prokurë) handelt. Da dieselben gesetzlichen Fristen gelten, hilft es, den Polizeibericht und die Arztunterlagen früh zu sammeln. Sie können sich zu Ihrer konkreten Situation an einen zugelassenen Rechtsanwalt wenden.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn das Fahrzeug, das mich getroffen hat, keine Versicherung hatte?

Das Kosovarische Versicherungsbüro unterhält einen Entschädigungsfonds für Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge. Gibt es keinen Versicherer, an den Sie sich wenden können, wird der Anspruch an den Fonds gerichtet, nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft.

Was, wenn der Fahrer geflohen ist und nicht identifiziert werden kann?

Der Entschädigungsfonds deckt auch Unfälle durch nicht identifizierte Fahrzeuge (Fahrerflucht). Melden Sie den Unfall umgehend der Polizei, denn der Polizeibericht ist ein zentrales Beweismittel dafür, dass ein nicht identifiziertes Fahrzeug verantwortlich war.

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hat meinen Unfall verursacht — wer bearbeitet ihn?

Ausländische Fahrzeuge sind über das Grüne-Karte-System abgedeckt, das das Kosovarische Versicherungsbüro verwaltet. Ein ausländisches Fahrzeug in Kosovo muss eine gültige Grüne Karte oder eine Grenzversicherung haben, und das Büro bearbeitet Ansprüche für Unfälle mit solchen Fahrzeugen.

Was kann ich vom Entschädigungsfonds fordern?

Dieselben Arten von Schaden wie bei einem gewöhnlichen Anspruch — materiellen Schaden wie Behandlungskosten, entgangenes Einkommen und Sachschaden sowie immateriellen Schaden wie Schmerzen und Leid. Beachten Sie, dass die Grenzen und Bedingungen des Fonds abweichen können, prüfen Sie sie daher für Ihren Fall.

Kann ich aus dem Ausland Ansprüche geltend machen?

Ja. Ein Anspruch kann über eine Vertretung in Kosovo verfolgt werden, die mit einer notariellen Vollmacht handelt, sodass Sie nicht für jeden Schritt anwesend sein müssen. Es gelten dieselben gesetzlichen Fristen, daher sollten Sie nicht zögern.